Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Deutsche Energieunion GmbH 

Allgemeines

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen mit unseren Kunden, Partnern und Lieferanten unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen.
  2. Für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen von DEUTSCHE ENERGIEUNION GMBH gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Kunden verpflichtet DEUTSCHE ENERGIEUNION GMBH nicht – auch wenn DEUTSCHE ENERGIEUNION GMBH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn DEUTSCHE ENERGIEUNION GMBH in Kenntnis entgegenstehender Verkaufsbedingungen oder sonstiger abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung bzw. Dienstleistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

Angebot und Vertragsabschluss

  1. Angebote erfolgen stets freibleibend. Ein Auftrag wird durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (auf Kundenwunsch) oder mit Lieferung bzw. Erbringung der Leistung verbindlich. Die Überlassung einer Standard-Preisliste ist nicht als Angebot anzusehen.
  2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Dokumentationen und anderen Unterlagen behält sich DEUTSCHE ENERGIEUNION GMBH eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte vor, sie dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
  3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben netto ohne Verpackung oder Dienstleistungsnebenkosten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Soweit nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, sind Preisangaben in Euro.

Lieferung und Leistungserbringung

  1. Alle Sendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, eine Versicherung erfolgt auf Wunsch des Kunden.
  2. Die von uns genannten Lieferfristen für Waren sind unverbindlich. Verzögert sich der Liefertermin unzumutbar, so wird der Kunde von uns darüber informiert und kann ggf. vom Vertrag zurücktreten.
  3. Wir der Versand und die Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert, so sind wir berechtigt, beginnend nach 14 Tagen nach Mitteilung der Versandbereitschaft Lagergeld in Höhe von 1% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat zu berechnen.
  4. Dienstleistungen gelten mit der Abnahme durch den Kunden als erbracht, hierzu kann nach Absprache dies mündlich bzw. ab einer Dienstleistungshöhe von mindestens 300,00 € ausschließlich in der Schriftform erfolgen. Wir die Abnahme durch den Kunden unzumutbar verzögert ohne Mitteilung von Gründen (Mängel) sind wir berechtigt den Ausfall zu berechnen.
  5. DEUTSCHE ENERGIEUNION GMBH ist berechtigt einen Schadensersatz bei Nichtannahme in Höhe von 25% des Rechnungsnettowertes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verlangen. Darüber hinaus trägt der Kunde alle Kosten des Hin- und Rücktransportes.

Zahlung

  1. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, netto ohne jeden Abzug mit der Leistungserbringung fällig.
  2. Teilrechnungen sind durch DEUTSCHE ENERGIEUNION GMBH jederzeit mit der Teilleistungserbringung /-lieferung zulässig.
  3. Zahlungen sind frei der Zahlstelle von DEUTSCHE ENERGIEUNION GMBH zu leisten, etwaige Auslandsüberweisungsgebühren werden durch den Kunden übernommen.
  4. DEUTSCHE ENERGIEUNION GMBH erhebt einen Unkostenbeitrag von 5,00 € je außergerichtlicher Mahnung.
  5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, erheben wir Verzugszinsen und Auslagenerstattung in Höhe der uns angefallenen Kosten.
  6. Keine Zahlungen in diesem Sinne sind Wechsel, sonstige Zahlungsversprechen oder Forderungsabtretungen, bevor nicht Zahlung selbst erfolgt. Die Annahme von Schecks oder Wechsel erfolgt unter dem Vorbehalt des Zahlungseinganges und der Diskontierungsmöglichkeit bei der Hausbank von DEUTSCHE ENERGIEUNION GMBH. Vordatierte Schecks werden nicht in Zahlung genommen. Alle anfallenden Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden.
  7. DEUTSCHE ENERGIEUNION GMBH hält sich jederzeit – auch bei laufenden Geschäften – vor, die Zahlungsweise zu ändern oder umgehende Zahlung zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt

  1. Die durch DEUTSCHE ENERGIEUNION GMBH gelieferten Waren und Leistungen bleiben unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegenüber dem Kunden, sowie die künftigen soweit sie mit der gelieferten Ware / Leistung in Verbindung stehen, erfüllt sind. Bei einer Weiterveräußerung, der in unserem Eigentum stehenden Ware / Leistung, tritt der Kunde DEUTSCHE ENERGIEUNION GMBH bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Vereinbarung weiterveräußert wurde.
  2. Die Gefahr des Untergangs, der Abnutzung oder Beschädigung während der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes trägt der Kunde.

Haftung für Mängel / Garantie und Gewährleistung

  1. Weiterreichende Gewährleistungsansprüche, insbesondere das Geltend machen von Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.
  2. Mängel, die bei der Ankunft beim Kunden sichtbar sind, sind umgehend bei Transportunternehmen oder Techniker anzuzeigen und binnen 7 Tagen an uns zu melden.
  3. Werden durch den Kunden oder einem Dritten eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten vorgenommen, ist die Haftung durch DEUTSCHE ENERGIEUNION GMBH insoweit ausgeschlossen, als die Nachbesserungsarbeiten zu weiteren Schäden geführt haben.
  4. DEUTSCHE ENERGIEUNION GMBH nimmt, wenn nicht durch andere Vereinbarungen (z.B. Herstellervorortservice am Aufstellungsort) die Nachbesserungen am Erfüllungsort vor.
  5. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde DEUTSCHE ENERGIEUNION GMBH die nach Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese ist DEUTSCHE ENERGIEUNION GMBH von der Mängelbeseitigung befreit.
  6. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf die natürliche Abnutzung oder Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung entstanden sind.
  7. Die Gewährleistungsfrist für Warenlieferung beträgt die der gesetzlichen Regelung bzw. gemäß Vereinbarung auf der Rechnung (z.B. Garantieverlängerung) und beginnt mit der Anlieferung der Ware beim Kunden.

Software

  1. Soweit Programme zum Lieferumfang von DEUTSCHE ENERGIEUNION GMBH gehören, wir der Käufer auf die Einhaltung der entsprechenden Lizenzbestimmungen des Herstellers hingewiesen. Umtausch oder Rückgabe von Software ist nicht möglich. Bei Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus DEUTSCHE ENERGIEUNION GMBH entstehenden bzw. erstanden Schaden.

Export

  1. Die gelieferten Waren unterliegen in der Regel deutschen und amerikanischen Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen. Der Kunde ist verpflichtet sich bei einem Export ggf. über die entsprechenden Bestimmungen beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft zu informieren und die Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde hat diesen Hinweis bei einer etwaigen Weiterveräußerung weiterzugeben.

Geltendes Recht und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von DEUTSCHE ENERGIEUNION GMBH
  2. Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
  3. Die Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen teilen gültig. Es ist die jeweils aktuellste Fassung gültig.
  4. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf zu Ihrer Gültigkeit der Bestätigung durch DEUTSCHE ENERGIEUNION GMBH – auch bei durch schriftliche Vereinbarung von teilweisen Änderungen bleiben die übrigen Punkte gültig.